Leistungen im Verein

Als Mitglieder im Verband Wohneigentum können alle Verbandsleistungen in Anspruch genommen werden. Siehe Bundesverband und Landesverband Sachsen.

Mietgebühren von Vereinsmaterial

Beschluss des Vorstandes vom 2024, in Kraft seit 01.06.2024

Bestand per Mai 2024:

  • 19 Biertischgarnituren (je 2 Bänke 1 Tisch) 2,20m lang Tische 50cm o. 80cm
  • 1 Zelt 3m X 3m (Garten Pavillon)
  • 1 Zelt 3m X 6m (Garten Pavillon PE Gewebe mit Seitenteilen) [blau-weiß*]
  • 3 Zelte 6,8m X 5m (Gartenfestzelt Stoffgewebe mit Seitenteilen) [hell gelb]
  • 1 Zelt 8m X 3m / 1 Zelt 9m X3m (Groß-Zelt PE Gewebe mit Seitenteilen) [weiß]

Die genannten Materialien können zu nachfolgenden Konditionen (Tabelle) unabhängig von der
Vereinsmitgliedschaft über den Vorstand gemietet werden. Die Anmeldung erfolgt über Vorsitzenden (Herr Zeidler) oder weitere Vorstandsmitglieder. Für gemeinnützige Nachbarvereine werden individuelle Regelungen im Vorstand beschlossen. Ausgeschlossen ist eine reine Gastronomische Gewerbliche Nutzung dritter! Die Gebühren sollen Erhaltung und Investitionsaufwendungen abfedern. Die Ausleihe Zeit versteht sich für eine „Veranstaltung“ des Nutzers. Für grob Fahrlässige Beschädigungen kommt der Nutzer auf.

  

Objektfür Mitgliederfür andere Nutzer
Biertischgarnituren je Garnitur (2 Bänke, 1 Tisch)(19 St.)5,-€ 10,-€
Zelte 3m x 3m (1 St.)5,-€10,-€
Zelte 3m x 6m (mit Auf/Abbau)
(1 St. blau mit 3 Seitenteilen)
10,-€ 20,-€
Zelt 6,8m x 5m (empfohlen mit Auf/Abbau)
(3 St. Pagodenzelte)
25,-€ (30,-€) 50,-€
Zelt 8m x 4m (empfohlen mit Auf/Abbau)
Paket mit 8 Biertischgarnituren
40,-€
50,-€
80,-€
100,-€
Zelt 9m x 4m (empfohlen mit Auf/Abbau)
Paket mit 10 Biertischgarnituren
50,-€
60,-€
90,-€
120,-€

Für gemeinnützige Nachbarvereine werden individuelle Regelungen im Vorstand beschlossen. (in Anlehnung an die Preise für Mitglieder)

Nutzungsvereinbarung

Mit der Unterschrift auf der Mietliste wird folgende Vereinbarung geschlossen:

  1. Die Gegenstände wurden in Ordnungsgemäßem Zustand Übernommen.
  2. Für grob Fahrlässige Beschädigungen kommt der Nutzer auf.
  3. Beschädigungen oder Mängel sind spätestens bei der Rückgabe zu melden.
  4. Die Nutzungsdauer endet mittelbar nach der „Veranstaltung“ und unmittelbar mit der Rückgabe der
    Gegenstände.
  5. Der Rückgabetermin ist spätestens mit der Übernahme Abzustimmen.
  6. Ausgeschlossen ist eine reine Gastronomische oder Gewerbliche Nutzung!
  7. Eine Vermietung an dritte ist nicht gestattet!
  8. Die durch Beschluss des Vorstandes festgelegten Gebühren sind spätestens mit der Rückgabe fällig.